Mehrmals im Jahr steht ein Steuerzahler vor der Aufgabe, die Gewinnsteuer Vorauszahlungen zu entrichten, nämlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Sehr oft erhalten wir einen Antrag, diese zu reduzieren oder zu verschieben, weil nicht immer alles nach Plan läuft oder das Unternehmen in die Entwicklung investieren muss.
Im Allgemeinen möchten die Steuerbehörden den Betrag der Vorauszahlungen jedes Jahr erhöhen – es wird davon ausgegangen, dass sich das Unternehmen entwickelt und die Gewinne entsprechend steigen. Aber leider ist das nicht immer der Fall.
Was ist zu tun, wenn Erwartungen und Realität nicht übereinstimmen?
Es ist möglich, eine spezielle Erklärung für die Steuerbehörden zu erstellen, in der man seine Situation beschreibt und den Gewinnrückgang erklärt. Eine solche Erklärung muss unbedingt mit Zahlen hinterlegt werden – zum Beispiel mit einem vorläufigen Jahresabschluss. Dies muss rechtzeitig geschehen, spätestens bis zum 30.09.
Deshalb ist es so wichtig, eine aktuelle Buchhaltung zu führen, auch wenn die Meldung an das Finanzamt einmal im Jahr erfolgt. Eine aktuelle Buchhaltung ermöglicht es Ihnen, die Situation zu überblicken und gemeinsam mit Ihrem Steuerberater rechtzeitig eine Lösung zu finden, damit Ihr Unternehmen nicht in den Schuldenstrudel gerät.
Genauso gibt es eine vergleichbare Möglichkeit, die Sozialversicherungsbeiträge zu reduzieren.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Mindeststeuer für Unternehmen in jedem Fall gezahlt werden muss.