Die Arbeitnehmerveranlagung in Österreich ist die steuerliche Abrechnung für Arbeitnehmer, um zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückzuholen oder Nachzahlungen zu leisten. Sie wird umgangssprachlich auch als Steuerausgleich bezeichnet.
Fristen für die Arbeitnehmerveranlagung
- Freiwillige Einreichung: Bis zu fünf Jahre rückwirkend möglich. Für das Jahr 2023 ist die Frist also der 31. Dezember 2028.
- Pflichtveranlagung: Bis zum 30. April des Folgejahres (bzw. 30. Juni bei elektronischer Abgabe via FinanzOnline).
Wer muss eine Arbeitnehmerveranlagung machen? (Pflichtveranlagung)
Eine Einreichung ist verpflichtend, wenn z. B.:
- Mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte gleichzeitig bestanden haben.
- Ein Pendlerpauschale zu Unrecht bezogen wurde.
- Die Einkünfte über der Grenze für geringfügige Beschäftigung liegen und keine Lohnsteuer abgeführt wurde.
Wer kann eine Arbeitnehmerveranlagung machen? (Freiwillige Veranlagung)
Viele Arbeitnehmer profitieren von einer freiwilligen Veranlagung, insbesondere wenn:
- Sie weniger als das ganze Jahr gearbeitet haben (z. B. Jobwechsel, Karenz, Arbeitslosigkeit).
- Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abzusetzen sind.
- Kinderfreibeträge oder Pendlerpauschale nicht automatisch berücksichtigt wurden.
- Es keine Pflichtveranlagung gibt, aber eine Steuerrückzahlung erwartet wird.
Absetzbeträge & steuerliche Vorteile
Hier sind einige wichtige Posten, die steuerlich absetzbar sind:
Werbungskosten (Kosten, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen)
- Fachliteratur, Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Werkzeuge)
- Pendlerpauschale & Fahrtkosten
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Gewerkschaftsbeiträge & Pflichtversicherungen
Sonderausgaben
- Steuerberaterkosten
- Spenden (wenn sie an begünstigte Organisationen gehen)
- Kirchenbeitrag
Außergewöhnliche Belastungen
- Krankheitskosten (Selbstbehalt möglich)
- Pflegekosten für Angehörige
- Behinderungsbedingte Kosten
- Begräbniskosten (sofern nicht gedeckt durch Versicherung oder Erbe)
Familienbezogene Steuervergünstigungen
- Familienbonus Plus (bis zu 2.000 € pro Kind)
- Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag
- Kinderbetreuungskosten (bis zum 10. Geburtstag, z. B. für Kindergarten)
Die Arbeitnehmerveranlagung kann einfach über FinanzOnline oder mit einem Formular (L1) eingereicht werden.
Die Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich fast immer, besonders wenn Werbungskosten, Sonderausgaben oder Familienboni geltend gemacht werden können. Viele Arbeitnehmer bekommen oft mehrere Hundert bis Tausende Euro zurück.